EXPLOSIONSSCHUTZDOKUMENTE


Arbeitgeber müssen entsprechend der Verordnung über explosionsfähige Atmosphären („VEXAT“) geeignete Vorkehrungen treffen, um Explosionen zu verhindern und die Folgen einer Explosion zu begrenzen.  Betroffen sind alle Arbeitgeber, die in Arbeitsstätten explosionsgefährliche Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in Mischung mit Luft herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, bereitstellen oder innerbetrieblich umschlagen.
Die VEXAT-Verordnung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das von FSE erstellte Explosionsschutzdokument weist jedenfalls folgende Inhalte auf:

  • die Ermittlung der Explosionsgefährdungen und deren Bewertung
  • Aufführung der Vorkehrungen, die getroffen wurden, um Explosionen zu verhindern
  • Einteilung der explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan)
  • Einhaltung der Mindestanforderungen nach VEXAT. Hierzu gehören unter anderem organisatorische Maßnahmen (Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Kennzeichnung…), allgemeine Maßnahmen (Warneinrichtungen, Zündquellen sicher vermeiden, Fluchtwege Gestaltung…), sowie die Auswahl von geeigneten Geräten und Schutzsystemen entsprechend der jeweiligen Zone (EX geschützte elektrische und nicht elektrische Geräte gemäß der Richtlinie 2014/34/EU).

REFERENZEN