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Sicher durch die Ausstellung – Brandschutzkonzept 2026

Sicher durch die Ausstellung – Brandschutzkonzept 2026


15. Jänner 2024. Nach Abschluss der Bestandserhebung der bestehenden Bauteile in den gegenständlichen Bestandsbauten erfolgt derzeit im Einvernehmen mit Bauherrnvertreter, den beauftragten Fachplanern sowie den zuständigen Behörden die Abstimmung der brandschutztechnischen Ertüchtigungsmaßnahmen zur wesentlichen Verbesserung des Bestandes aufgrund der in den gegenständlichen Gebäuden vorhandenen unterschiedlichen Nutzungen für diese „Veranstaltungsnutzung“ sowie die darauf geplante folgende Nutzung.

Baulich wird im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt der Bestand künftig durch Brandabschnitte getrennt und werden bestehende Decken- soweit brandschutztechnisch erforderlich- entsprechend ertüchtigt. Die Entfluchtung wird an den heutigen Stand der Technik herangeführt sowie für die NÖ Landesausstellung 2026 der Veranstaltungsnutzung entsprechen. Die Fluchtwege führen künftig innerhalb von 40 m entweder zu einem sicheren Bereich des angrenzenden Geländes ins Freie bzw. zu einem neuen sicheren Treppenhaus (sinngemäße Ausführung nach Tab. 2a der OIB-RL 2). Die Sicherheitsbeleuchtung in jedem von der NÖ Landesausstellung genutzten Gebäudes wird nach der OVE E 8101 iVm OVE-RL R12-2 mit lichttechnischen Anforderungen nach der ÖNORM EN 1838 hergestellt.

Weiters ist eine neue Aufzugsanlage geplant und wird nach Umsetzung des Bauvorhabens die erforderliche Barrierefreiheit in den allgemein zugänglichen Bereichen sichergestellt.

Das Bauvorhaben stellt sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase eine Herausforderung dar und sind die Schutzziele für den sicherzustellenden Personenschutz- und Sachwertschutz entsprechend zu berücksichtigen, um einen sinnvollen Brandschutz aufbauend auf den Bestand zu gewährleisten. Da der Brandschutz eine Querschnittsmaterie darstellt können sinnvolle Lösungen im Bestand nur gemeinsam erarbeitet werden.

Die NÖ Landesausstellung 2026 "Wunder Mensch. Seelische Gesundheit im Wandel der Zeit" in Amstetten-Mauer sowie die darüberhinaus geplante Nutzung werden somit den heute erforderlichen Anforderungen an Brandschutz und Nutzungssicherheit entsprechen.

Brandschutzkonzept für das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Zistersdorf

Brandschutzkonzept für das NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Zistersdorf


01. Jänner 2025. Die FSE Brandschutz GmbH wurde mit der Erstellung des Brandschutzkonzeptes für das bestehende NÖ Pflege- und  Betreuungszentrum in Zistersdorf beauftragt.

Nach Abschluss der Bestandserhebung im gegenständlichen Bestandsbau erfolgt derzeit im Einvernehmen mit den Vertretern der Betreiberin die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes samt Brandschutzkonzeptplan als wesentliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb. Ziel dieses Brandschutzkonzeptes gemäß dem Leitfaden „Abweichungen im Brandschutz und Brandschutzkonzepte“ des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), Ausgabe 2019 ist die Darstellung des brandschutztechnischen Zustandes für das gegenständliche Bestandsgebäude unter Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Personen- und Sachwertschutzes. Wesentliche Grundlage für die brandschutztechnische Beurteilung hierfür bildet der Leitfaden „SICHERHEITSTECHNIK“ für den Betrieb von NÖ Pflegeeinrichtungen des Amtes der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagentechnik (BD4), Fachbereich Sicherheitstechnik im Gesundheitswesen, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1- Stand Juni 2023.

Per Definition sind Pflege- und Betreuungszentren Einrichtungen für die dauerhafte, stationäre Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage sind, einen eigenen Haushalt führen zu können sowie im Evakuierungsfall gegebenenfalls keinen eigenen Beitrag leisten.

Aufbauend auf den baulichen Bestand (u.a. Brandabschnitte mit entsprechender Abschottung sowie der erforderlichen Fluchtwege) und der bestehenden technischen Infrastruktur (Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung) ist aufgrund der Nutzer und dem anwesenden Personal für eine allfällige Evakuierung der organisatorische Brandschutz wesentlich bzw. entsprechend sicherzustellen. Der organisatorische Brandschutz wird in der zu erstellenden Brandschutz- und Evakuierungsordnung festgehalten und sämtlichen Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis gebracht, wobei das „Verhalten im Brandfall“ bei jedem Standort Fluchtwegplan vorhanden ist. Für den Feuerwehreinsatz werden im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Feuerwehr die bestehenden Brandschutzpläne überarbeitet und an den aktuellen Stand der Technik entsprechend TRVB 121 O angepasst.

Das Bauvorhaben stellt aufgrund des Bestandes und der Nutzung eine Herausforderung im Brandfall dar und sind die Schutzziele für den sicherzustellenden Personenschutz- und Sachwertschutz entsprechend zu berücksichtigen, um einen sinnvollen und im Brandfall funktionierenden Brandschutz aufbauend auf den Bestand zu gewährleisten. Da der Brandschutz eine Querschnittsmaterie darstellt können sinnvolle Lösungen im Bestand (insbesonders in der Organisation) nur gemeinsam erarbeitet werden, sodass im Ernstfall entsprechende Maßnahmen getroffen werden.

Wir freuen uns auf die Bearbeitung dieses spannenden Projektes!